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Das E-Rezept: Anleitung und die wichtigsten Fragen rund um das elektronische Rezept

Lars Germann · 23.02.2024

Symbolbild: E-Rezept, Tim Reckmann / Pixelio.de

Symbolbild: E-Rezept, Tim Reckmann / Pixelio.de

Wie löse ich ein E-Rezept ein? In dieser kompakten Anleitung erfahren Sie, wie Sie ein E-Rezept per Gesundheitskarte, Ausdruck oder App einlösen.

Seit Jahresbeginn müssen alle Arztpraxen für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte ausstellen. Doch noch längst nicht alle Praxen sind technisch dafür bereit und auch Patienten sind oft noch nicht ausreichend informiert. Aber in den meisten Fällen klappt’s.

E-Rezept: die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Vorteile hat das E-Rezept?

Beim E-Rezept werden verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr in der Praxis auf einem „rosa Zettel“ ausgedruckt, sondern elektronisch an einen zentralen Server des E-Rezept-Fachdienstes übermittelt. Rezepte müssen also nicht mehr in der Praxis ausgestellt und abgeholt oder per Post oder Fax versendet werden. Die Zeitersparnis macht sich insbesondere bei Folgerezepten bemerkbar, für die in der Regel kein Praxisbesuch notwendig ist.

Wie löse ich ein E-Rezept ein?

Es gibt drei Möglichkeiten:

Die einfachste ist die Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK). Patienten, die ein E-Rezept verschrieben bekommen haben, geben ihre eGK in das Kartenlesegerät einer beliebigen Apotheke ein. Das zentral gespeicherte Rezept wird elektronisch abgerufen und das Medikament wie gewohnt ausgegeben. Nachteil: Man kann nicht selber nachschauen, um welches Medikament und welchen Wirkstoff es sich handelt.

Die zweite Möglichkeit ist ein in der Praxis bereitgestellter Ausdruck mit einem Rezeptcode, der in der Apotheke vorgelegt und eingelesen wird.

Die offizielle Smartphone-App der Gematik GmbH tut es auch: installieren, registrieren und E-Rezepte online an die Apotheke schicken. Bei den beiden letztgenannten Möglichkeiten lassen sich die verschriebenen Medikamente und deren Wirkstoffe einsehen.


Grafik: gematik GmbH

Gilt das E-Rezept auch für Hilfs- und Heilmittel?

Vorerst gilt das E-Rezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Ab dem 1. Juli 2025 soll es zusätzlich für Betäubungsmittel gelten, ab dem 1. Januar 2027 für Heilmittel, zum Beispiel Physiotherapie, und ab dem 1. Juli 2027 auch für Hilfsmittel wie Bandagen oder Masken.

Kann ich weiterhin ein klassisches Rezept („rosa Zettel“) bekommen und einreichen?

Eigentlich sollte das E-Rezept die rosafarbenen Papierrezepte zum 1. Januar 2024 komplett ersetzen. In der Praxis werden sie jedoch vielerorts noch ausgestellt und von allen Apotheken auch weiterhin angenommen.

Ist das E-Rezept sicher?

Davon ist auszugehen. Die elektronische Infrastruktur, die für das E-Rezept notwendig ist, wurde jahrelang getestet und ist seit Juli 2023 praxiserprobt. Es gibt fortlaufende Prüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie den Bundesbeauftragten für Datenschutz.

Können auch Privatpatienten das E-Rezept nutzen?

Die Verwendung von E-Rezepten ist bislang nur für Kassenpatienten verpflichtend. Private Krankenversicherungen (PKV) sollen jedoch nachziehen und bieten bereits jetzt teilweise eigene Apps und Lösungen an.

Mehr Infos: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/so-funktionierts

Die App "Das E-Rezept" von gematik können Sie im App Store oder im Goole Play Store kostenfrei herunterladen.

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Tags: Anleitung , Apotheke , E-Rezept

Kategorien: Gesund leben , Digitales Lernen