Pflege
Streitfall Maskenpflicht
Redaktion · 16.12.2022

Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sollen Maske tragen. Symbolfoto: RitaE / Pixabay
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen in den öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen. So sind die Wege zu gemeinsamen Mahlzeiten sowie die Teilnahme an Freizeit- und Beschäftigungsangeboten nur mit Maske möglich. Ausschließlich im eigenen Zimmer entfällt die Maskenpflicht.
In dieser vom Bundestag beschlossenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen BAGSO einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner appelliert daher an die Politik, die Maskenpflicht aufzuheben: Keiner anderen Bevölkerungsgruppe werde zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.
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Tags: Corona , Pflegeeinrichtungen in Köln
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