A- A A+

Aktiv werden

Förderprogramm "Grün hoch 3" geht weiter

Redaktion · 18.08.2023

Versiegelte Flächen hindern Pflanzen am Wachsen. Das schadet dem Klima. Foto: Antje Schlenker-Kortum

Versiegelte Flächen hindern Pflanzen am Wachsen. Das schadet dem Klima. Foto: Antje Schlenker-Kortum

Wer Fassaden und Dach bepflanzt, Schottergärten entsiegelt und Böden aufbereitet, Regenwasser sammelt oder Hochbeete anlegt, hilft dem Klima. In Köln kann man deshalb Zuschüsse der Stadt beantragen.

Die Stadt Köln verlängert das Förderprogramm „Grün hoch 3“ um weitere fünf Jahre. Initiativen von Mietern und Eigentümern zur Dach- und Fassadenbegrünung, Bodenentsiegelung mit Wiederbegrünung und die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und Grünflächen werden finanziell unterstützt. Damit soll die Verbesserung des lokalen Stadtklimas vorangetrieben werden. Pro Jahr und Objekt ist eine maximale Bezuschussung in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen.

Welche Begrünungs-Maßnahmen fördert die Stadt Köln?

1. Dachbegrünung

Gefördert werden:

  • alle Baukosten ab Oberkante der Dachabdichtung, die im Zusammenhang mit der Begrünungsmaßnahme stehen,

  • Kosten, die bei der nachträglichen Einrichtung eines Wurzelschutzes und der Verbesserung der Tragfähigkeit entstehen,

  • Kosten der Fertigstellungspflege.

2. Fassadenbegrünung (bodengebunden)

Gefördert werden:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Entfernen von versiegelten Bodenbelägen. Davon ausgeschlossen ist die Fassadensanierung.

  • Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch,

  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.

    Wichtig: Bodenbindung heißt an tiefere Erdschichten gebunden. Ist eine Begrünung zum Beispiel wegen einer Unterkellerung nicht möglich, werden auch Maßnahmen aus Hochbeeten mit einem Mindestvolumen von 200 Litern und einer Mindesthöhe von 0,5 Metern anerkannt.

    Wichtig: Gefördert werden nur Kletterhilfen, die ausschließlich zum Begrünen entstanden sind. Geländer, Zäune oder Unterstände zählen nicht dazu.

3. Fassadenbegrünung (wandgebunden)

Gefördert werden:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise das Verankern und Befestigen der Unterkonstruktion oder der Module,

  • die Bodeneinbringung, Rankhilfen, Pflanzmodule, Pflanzgefäße Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.

    Wichtig: Die Bewässerung muss vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen wie beispielsweise Zisternen, Regensammler, Retentionsdach erfolgen.

4. Entsiegelung zum Zweck der Begrünung

Gefördert werden:

  • vorbereitende Arbeiten wie der genehmigungsfreie Abbruch von Mauern, Zäunen und Gebäuden,

  • das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen und Schottergärten,

  • die Bodenaufbereitung oder der Bodenaustausch,

  • Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen,

  • das Schaffen oder Verbessern von Zugängen,

  • das Anlegen von Hochbeeten mit einem Mindestvolumen von 200 Litern und 0,5 Metern Höhe in Fällen, in denen eine bodengebundene Bepflanzung ausgeschlossen ist und der Schutzanstrich der Kellerwand,

  • Regenwasserspeicher ab einem Volumen von 950 Litern, die Anschaffung und der Einbau von Zisternen, Regentanks und Regentonnen.

Welche Nachweise werden für den Förderantrag benötigt?

Fügen Sie dem Antrag auf Förderung folgende Nachweise bei:

  • die Beschreibung des Vorhabens und einen Kosten- und Finanzierungsplan und eventuell ein Angebot eines Fachbetriebes, Lageplan oder eine maßstabsgetreue Skizze,

  • den Nachweis über die Eigentumsverhältnisse wie die Kopie des Grundbuchauszugs oder des aktuelllen Grundbesitzabgabenbescheides oder die Einverständniserklärung des Vermieters oder der Vermieterin,

  • eine offizielle Aussage über beantragte oder bereits bewilligte Förderungen und Zuschüssen sowie Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,

  • eine genaue Fotodokumentation zur Ausgangslage.

Interessierte können sich an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Tel. 0221 / 221-2 53 84 oder -3 61 64 oder per E-Mail an gruenhoch3@stadt-koeln.de wenden.

Download Förderrichtlinie der Stadt Köln  (1195 KB)
Antrag

Das könnte Sie auch interessieren:

Begrünen: Von Fassadenkletterern und Mauerblümchen

Steter Tropfen - Bewässerung der Kölner Bäume

Wenn Straßenbäume bunte Füße bekommen

Tags: Förderung des Klimaschutzes , Grüne Stadt Köln

Kategorien: Aktiv werden