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Ratgeber

Tipps für den Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten?

Gastbeitrag der HUK-COBURG Versicherungsgruppe · 22.11.2023

Wer muss im Herbst den Bürgersteig fegen? Foto: Peggychoucair / Pixabay

Wer muss im Herbst den Bürgersteig fegen? Foto: Peggychoucair / Pixabay

Kann die Reinigungspflicht auf die Mietpartei übertragen werden? Wer haftet bei Unfällen?

Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in Rutschbahnen. Ohne Räumen ist ein Unfall schnell passiert.

Was regelt die Kommune? Was steht im steht im Mietvertrag?

Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben. Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es auch um persönliche Haftung.

Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen.

Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab.

Tags: Tipps für Hauseigentümer und Mieter

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